Da das Ingenieurbüro Röhrenbacher auch über die Gewerbeberechtigung der Elektrotechnik verfügt, wird ein breites Spektrum im Bereich des Handwerks der Elektrotechnik angeboten. Dies unter dem Grundsatz: "Hier schraubt der Chef noch persönlich"
Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen versteht sich unter der Prämisse, dass diese Tätigkeiten nicht im Gegensatz zum Leistungsbild eines Ingenieurbüros stehen dürfen.
Die nachfolgend angeführten Punkte verstehen sich unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
Tätigkeiten, die nicht ausschließlich das Gewerk Elektrotechnik umfassen
Fachübergreifende Leistungen (gem. § 32 GewO 97; wirtschaftlich sinnvolle Ergänzungsarbeiten)
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